Für die Leistung des Parks (zuzüglich zu den standesamtlichen Gebühren) wie Raummiete einschl. Auf- und Abbau und dekorative Herrichtung berechnet die Gastronomie im Park 220,00 € brutto) gegen Rechnung.
Hierin ist auch der Eintritt in den Park der Gärten bis zu max. 25 Gästen enthalten. Weitere Gäste können nur gegen ein extra Eintrittsentgelt an der standesamtlichen Trauung teilnehmen (12,00 € pro Person bzw. 8,00 € ab 16 Uhr).
Auch das „Spalier stehen“ kann ohne Zahlung des normalen Parkeintrittes nur außerhalb des Parks erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
Zum Brauchtum des „Reiswerfens“ nach der Trauung ist zu sagen, dass dies nur außerhalb des Parks möglich ist und die Rückstände wieder entfernt werden müssen.
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